Kurzportrait - Über uns

 

Fachlich unabhängige Kompetenz für Kranken- und Pflegekassen

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg e.V. (MDK) ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in den Ländern Berlin und Brandenburg. Er wirkt an ihrer Seite mit seiner sozialmedizinischen Kompetenz an der Gestaltung des Gesundheitswesens in unserer Region mit.

Im Mittelpunkt stehen die Bereitstellung von fachlichem Know-how für die Kranken- und Pflegekassen und die qualifizierte Beratung zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten.

Wir beraten die gesetzlichen Kranken-und Pflegekassen Berlins und Brandenburgs in sozialmedizinischen Grundsatzfragen und führen in deren Auftrag Einzelfallbegutachtungen durch, die sich auf die Versorgung einzelner Versicherter beziehen.

In unserer medizinisch-fachlichen Bewertung sind wir per Gesetz unabhängig. Unsere Gutachterinnen und Gutachter sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nur ihrem Gewissen unterworfen.

Tätigkeitsgebiete

Alle gesetzlichen Kranken-/Pflegekassen wenden sich an uns, wenn sie sozialmedizinischen Beratungsbedarf für ihre Leistungsentscheidung haben. Für die Krankenversicherung prüfen wir zum Beispiel die Angemessenheit:
 

  • der Krankenhausbehandlung
  • von Arbeitsunfähigkeit
  • von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
  • der Anwendung neuer oder unkonventioneller Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
  • der Versorgung mit Hilfsmitteln
  • der zahnmedizinischen Versorgung
  • sowie der Verordnung von häuslicher Krankenpflege.

Von wachsender Bedeutung ist ferner die Begutachtung von vermuteten Behandlungsfehlern.

In der Pflegeversicherung stellen wir im Auftrag der Pflegekassen die Pflegebedürftigkeit von Versicherten fest und ermitteln die entsprechende Pflegestufe. Darüber hinaus prüfen wir die Qualität der professionellen pflegerischen Versorgung in Pflegeheimen sowie von ambulanten Pflegediensten.

Träger und Organisation

Der MDK Berlin-Brandenburg ist eine Arbeitsgemeinschaft der in den Bundesländern Berlin und Brandenburg vertretenen Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände. Rechtsgrundlage ist § 278 des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung). Der MDK Berlin-Brandenburg ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Potsdam. Die Rechtsaufsicht übt das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg aus.

Organe des MDK Berlin-Brandenburg sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer.

Hier finden Sie das Organigramm (PDF) und die Satzung (PDF) des MDK Berlin-Brandenburg.

Personal

Der MDK Berlin-Brandenburg beschäftigte am 01.01.2010 insgesamt 595 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Als Gutachter sind hauptsächlich Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachkräfte tätig. Weitere Professionen, wie zum Beispiel Kodierassistentinnen oder Orthopädiemechaniker ergänzen unser breites fachliches Spektrum. Bei der Erstellung von Gutachten wirkt Assistenzpersonal mit.

Verteilung der Mitarbeiter insgesamt: 

  • 195 Ärztinnen und Ärzte vieler Fachrichtungen
  • 131 Pflegefachkräfte
  • 19 Kodierassistentinnen
  • 210 Assistenzkräfte
  • 40 Verwaltungsmitarbeiter.

Darüber hinaus arbeiten wir mit externen Gutachtern zusammen. Das sind zurzeit rund 199 Ärztinnen und Ärzte sowie rund 114 Pflegefachkräfte.  

Finanzierung

Die Einzelfallbegutachtung des MDK (§ 275 Abs. 1 bis 3a SGB V) wird von den Krankenkassen durch eine Umlage aufgebracht (§ 278 Abs. 1 Satz 1 SGB V).  Die Mittel sind im Verhältnis der Zahl der Mitglieder der einzelnen Krankenkassen mit Wohnort in Berlin und im Land Brandenburg aufzuteilen. Die Pflegekassen tragen die Hälfte dieser Umlage.

Die für einzelne  Krankenkassen individuell erbrachten Beratungsleistungen werden dagegen mit aufwandorientierten Nutzerentgelten vergütet (§ 281 Abs. 1a SGB V).

Die Gesamtausgaben des MDK Berlin-Brandenburg lagen im Jahr 2009 bei rund 49,3 Mio. Euro.


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