Aufgaben für externe Pflegefachkräfte

Externe Pflegegutachter/innen werden auf der Grundlage eines jeweiligen Einzelauftrags für uns tätig, dieser umfasst:

  • die Erstellung von Pflegegutachten im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes im ambulanten Bereich
  • die Ermittlung des Hilfebedarfs
  • Empfehlungen zu Pflegeeinstufungen, Pflegehilfsmitteln sowie zur Wohnraumanpassung
  • Fertigstellung des Gutachtens (PC-schriftlich)

Voraussetzungen für einen Einsatz als externe/r Pflegegutachter/in sind eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkranken-pfleger/in bzw. als Altenpfleger/in sowie mehrjährige Erfahrungen in der ambulanten und stationären Pflege.

Wir empfehlen den Einsatz als externe/r Pflegegutachter/in als Nebentätigkeit zu Ihrer jetzigen Tätigkeit, die Sie möglichst in Teilzeit ausüben sollten.

Im Rahmen einer Einarbeitung werden alle für die Durchführung der Begutachtungen erforderlichen fachlichen Informationen vermittelt. Die Vergütung erfolgt auftragsbezogen auf Honorarbasis.


MDK-Kongress 2012 - 27./28.03.2012 in Berlin

27./28.03.2012 in Berlin

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