Am 16.09.2011 luden die Sozialstadträte der Berliner Bezirke Mitte und Neukölln zu einem Pressegespräch. Sie präsentierten Zeugen, die Vorwürfe gegen ambulante Pflegedienste wegen Abrechnungsbetrug erhoben. Es wurde auch behauptet, Gutachter/innen des MDK Berlin-Brandenburg seien teilweise in derartige Vorgänge verwickelt.
Über die Medien erhielt unser MDK am Mittag des 16.09.2011 von diesen Vorwürfen Kenntnis. Wie vom Geschäftsführer des MDK, Dr. Axel Meeßen, zugesagt, wurden unverzüglich Aufklärungsmaßnahmen eingeleitet. Die „Beauftragte für Korruptionsprävention“ und gleichzeitige „Innenrevisorin“ unseres MDK, Christine Götze-Krein, nahm im Auftrag des Geschäftsführers federführend die Ermittlungen auf.
Zunächst wurden nachprüfbare Informationen zu den Vorwürfen eingeholt. So wurde bereits am 16.09.2011 ein erstes Telefongespräch mit einer der Zeuginnen geführt. Der MDK-Geschäftsführer führte dann am 22.09.2011 ein persönliches Gespräch mit dem Sozialstadtrat des Bezirksamtes Mitte.
Eine größere Runde mit Vertreterinnen und Vertretern der Berliner Bezirke, des Senats, der Pflegekassen und des MDK Berlin-Brandenburg schloss sich am 29.09.2011 an. Es bestand Einigkeit, Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit von Bezirken, Pflegekassen und MDK bei der Vermeidung von Abrechnungsbetrug zu identifizieren und die im Raum stehenden Vorwürfe rückhaltlos aufzuklären.
Der MDK bat um Übermittlung weiterer Informationen, um Verdachtsfällen nachgehen zu können. Dem MDK wurden insgesamt zwei konkrete Verdachtsfälle benannt. Unsere Beauftragte für Korruptionsprävention hat diese Fälle auswertet.
Ein Vorwurf zielte in Richtung einer Berliner Pflege-Qualitätsprüfung im August des Jahres 2009. Der zweite Sachverhalt stand im Zusammenhang mit Pflegebegutachtungen zur Feststellung des Pflegebedarfs.
Unter anderem standen folgende Vorwürfe im Raum:
Unsere Untersuchungen stützten sich unter anderem auf folgende Aspekte:
Das Fazit der Beauftragten für Korruptionsprävention lautet: Die Auswertungen ergeben keinen Verdacht, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter unsres MDK ihre Funktion oder ihre Befugnisse missbrauchten, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil für sich, einen Dritten oder eine Pflegeeinrichtung zu erlangen oder anzustreben.
MDK-Geschäftsführer Dr. Axel Meeßen hält fest: „Da keine Belege für die Vorwürfe gegen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefunden wurden, betrachte ich diese als entkräftet. Unabhängig davon sind alle beteiligten Akteure weiter aufgerufen, in ihrem Verantwortungsbereich jede Form von Korruption schon im Ansatz zu bekämpfen. Volle Wirksamkeit entfalten diese Maßnahmen, wenn Land, Bezirke, Pflegekassen und MDK an den Schnittstellen ihrer Arbeit eng miteinander kooperieren.“
Dr. Meeßen weiter: „Die Motivation und das Interesse auf Seiten unseres MDK sind dafür groß. Als ich im Rahmen einer Betriebsversammlung über die Verdachtsmomente informierte, spürte ich große Betroffenheit unter meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Denn diese Vorwürfe treffen den Kern unseres Selbstverständnisses als fachlich unabhängiger Gutachterdienst. Wir sind uns des Gefährdungspotenzials und unserer Verantwortung bewusst.“
Allerdings stellen Sprachbarrieren in der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit und bei den Stichprobenprüfungen zur Pflegequalitätsprüfung offensichtlich regelmäßig eine Herausforderung für die Gutachter des MDK und der Bezirksämter dar.
Es gilt weiter in unserem MDK: Die Gutachter/innen können sich ihre Aufträge nicht selbst aussuchen. Beim Auftreten einer Interessenkollision darf kein Gutachten erstellt werden. Insbesondere erledigen Gutachter/innen des MDK Berlin-Brandenburg keine Begutachtungs- oder Beratungsaufträge, die im Zusammenhang mit Leistungserbringern stehen, zu denen sie innerhalb der letzten zwei Jahre vertragliche oder persönliche Beziehungen hatten. Auch unsere externen Gutachter/innen sind verpflichtet, beim möglichen Auftreten einer Interessenkollision von der Erstellung eines Gutachtens Abstand zu nehmen.
Diese Maßnahmen zur Korruptionsprävention stehen aktuell im Mittelpunkt beim MDK Berlin-Brandenburg:
„Der Missbrauch von Versichertengeldern oder Steuergeldern ist nicht akzeptabel. Der MDK Berlin-Brandenburg wird weiter für korrekte Gutachten sorgen. Darüber hinaus steht unser MDK weiterhin als Partner für die Korruptionsbekämpfung mit anderen Akteuren zur Verfügung“, betont Dr. Meeßen abschließend.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg e.V. (MDK) ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in den Ländern Berlin und Brandenburg. Wir beraten die gesetzlichen Kranken-und Pflegekassen Berlins und Brandenburgs in sozialmedizinischen Grundsatzfragen und führen in deren Auftrag Einzelfallbegutachtungen durch, die sich auf die Versorgung einzelner Versicherter beziehen.
In unserer medizinisch-fachlichen Bewertung sind wir per Gesetz unabhängig. Unsere Gutachterinnen und Gutachter sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nur ihrem Gewissen unterworfen.
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